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Sep 01, 2023

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Der Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg ist nur möglich, wenn sie von qualifiziertem Personal vorbereitet werden

Gefährliche Güter dürfen auf dem Luftweg nur transportiert werden, wenn sie von qualifiziertem Personal vorbereitet werden, es sei denn, sie sind davon ausgenommen. Einige gefährliche Güter dürfen jedoch von Passagieren und Besatzungsmitgliedern im Gepäck befördert werden, wenn die festgelegten Anforderungen erfüllt werden können.

Welche gefährlichen Güter in einem Flugzeug transportiert werden dürfen, erfahren Sie in diesem Auszug aus der Gefahrgutverordnung, die die Standards für den Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg festlegt.

Eine Lithiumbatterie kann je nach Konfiguration und Wattstundenleistung (für wiederaufladbare Batterien) oder Lithiumgehalt (für nicht wiederaufladbare Batterien) auf dem Luftweg transportiert werden. Darüber hinaus dürfen Ersatzbatterien nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Weitere Informationen zum Transport von Lithiumbatterien finden Sie im PDF-Format.

Balance Wheel, Air Wheel, Solo Wheel, Mini Balance Board und Hoverboard gelten als kleine, mit Lithiumbatterien betriebene Fahrzeuge. Hier finden Sie Anweisungen und eine Liste der Fluggesellschaften, die diese Geräte nicht im Passagiergepäck akzeptieren: siehe Kleinfahrzeuge mit Lithiumbatterien – Passagierbestimmungen (PDF).

Unterstützung von Betreibern (Fluggesellschaften) bei der sicheren und effizienten Annahme und dem Transport von batteriebetriebenen Rollstühlen und Mobilitätshilfen, die von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität benötigt werden. Die IATA hat zusammen mit unseren Mitgliedsfluggesellschaften das Leitfadendokument für batteriebetriebene Rollstühle und Mobilitätshilfen (PDF) erstellt.

Laden Sie den Leitfaden herunter, um die Anforderungen zu erfahren, die für batteriebetriebene Mobilitätshilfen gemäß der 64. Ausgabe (2023) der IATA-Gefahrgutvorschriften gelten. Das Leitliniendokument enthält Informationen, die Passagiere der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen sollten, um sicherzustellen, dass ihre batteriebetriebene Mobilitätshilfe bei der Ankunft am Flughafen mit minimaler Verzögerung angenommen und in das Flugzeug verladen werden kann.

Weitere Informationen zur Klassifizierung und Verpackung infektiöser Stoffe finden Sie auf der Seite „DG-Dokumentation“.

Ich bin mir wirklich unsicher, welche meiner persönlichen Gegenstände erlaubt sind und welche nicht. Ich habe Zweifel an meinem Aftershave/Haarspray/Gaskartusche für einen Lockenstab usw. Ich plane eine Reise und möchte eine Reihe von Gegenständen mitnehmen, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, wie z. B. ein Mobiltelefon, Tablet, Laptop, Drohne oder GPS. Ist das ein Problem? Ich bin Segler/Pilot/Skifahrer und möchte mit meiner Schwimmweste/Fallschirm/Lawinenrettungsrucksack fliegen. Gibt es Ausnahmen? Zu meiner persönlichen Sicherheit habe ich immer eine kleine Dose Aerosol-Selbstverteidigungsspray (z. B. Keule, Pfefferspray usw.) bei mir. Gibt es ein Problem? Ich bin Sportschütze und muss mit meiner Waffe und Munition zu einem Wettkampf reisen. Muss ich irgendetwas beachten? Ich habe eine Behinderung und möchte mit meinem batteriebetriebenen Rollstuhl reisen. Kann ich damit mit dem Flugzeug reisen? Ich muss dringende Patientenproben transportieren, diese müssen jedoch gekühlt aufbewahrt werden. Was muss ich tun, wenn ich ein solches Exemplar als Passagier befördern möchte?